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Crowdfunding

Verschiedene Vorschläge zur Änderung der Prospektausnahmen werden vorgeschlagen

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Vorschläge

Da alternative Formen der Kapitalgenerierung wie Crowdfunding immer beliebter werden, haben die Regulierungsbehörden die Notwendigkeit erkannt, ihre Ansätze zu ändern.

Ob man auf den Vorschlag der SEC für einen neu definierten „akkreditierten Investor“ oder auf mögliche „Safe Harbor“-Programme zurückblickt, es ist offensichtlich, dass die Regulierungsbehörden nicht damit zufrieden sind, tatenlos zuzusehen.

Die jüngsten Beispiele für solche Änderungsvorschläge wurden in den letzten Wochen in verschiedenen Ländern vorgelegt.

  • USA
  • Kanada
  • Lettland

Die von den jeweiligen Regulierungsbehörden jedes Landes vorgelegten Änderungen konzentrieren sich insbesondere auf Crowdfunding, Reg. A und Reg. D.

Vereinigte Staaten – SEC

Die SEC hat die aktuellen Vorschriften zu Prospektausnahmen als „Flickenteppich“ und als Ergebnis einer „über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Entwicklung“ zur Kenntnis genommen und bezeichnet. Sie stellen fest, dass dieser jüngste Vorschlag darauf abzielt, im Laufe der Zeit entstandene Regulierungslücken und Einschränkungen zu schließen und so den Flickenteppich nahtlos zu gestalten.

Die jüngste AngebotIm Namen der Securities and Exchange Commission erklärte der Vorsitzende Jay Clayton:

„Aufstrebende Unternehmen – von Start-ups in der Anfangsphase, die Startkapital suchen, bis hin zu Unternehmen, die auf dem Weg sind, ein börsennotiertes Unternehmen zu werden – nutzen die Regeln für ausgenommene Angebote, um Zugang zu kritischem Kapital zu erhalten, das für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Skalierung ihrer Unternehmen erforderlich ist … Die Komplexität des Der derzeitige Rahmen ist für viele am Prozess Beteiligten verwirrend, insbesondere für kleinere Unternehmen, deren begrenzte Ressourcen, die für die Bewältigung unserer übermäßig komplexen Regeln aufgewendet werden, von direkten Investitionen in das Wachstum der Unternehmen abgelenkt werden. Mit diesen Vorschlägen soll ein rationalerer Rahmen geschaffen werden, der Unternehmern einen besseren Zugang zu Kapital ermöglicht und gleichzeitig wichtige Anlegerschutzmaßnahmen aufrechterhält und verbessert.“

Vorgeschlagenen Änderungen

Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, deren Einhaltung den Anspruch auf eine Prospektbefreiung ermöglichen würde. Die SEC enthält insbesondere Änderungen für mehrere Mittel zur Kapitalbeschaffung – Crowdfunding, Reg. A und Reg. D.

Crowdfunding

  • Erhöhen Sie die Angebotsobergrenzen auf 5 Millionen US-Dollar
  • Die Kriterien für die Anlegerobergrenze wurden aktualisiert, um nicht akkreditierte Anleger zu begünstigen

Reg. A

  • Erhöhen Sie die Angebotsobergrenzen auf 75 Millionen US-Dollar
  • Erhöhen Sie die Sekundärverkaufsobergrenze auf 22.5 Millionen US-Dollar

Reg. D

  • Erhöhen Sie die Angebotsobergrenze auf 10 Millionen US-Dollar

 

Kanada – CSA

Die Wertpapiergesetze in Kanada können manchmal als unzusammenhängend angesehen werden. Dies liegt in der Regel daran, dass es keine Bundesregulierungsbehörde gibt, die die betreffenden Sektoren überwacht. Vielmehr werden Vorschriften auf Provinzebene umgesetzt – was im Vergleich manchmal zu Inkonsistenzen führen kann.

Die CSA hat dies zur Kenntnis genommen und in ihrem Vorschlag 45-110 Folgendes erklärt:

„Wir haben von Marktteilnehmern gehört, dass ein harmonisierter Regulierungsrahmen, der auf das Wertpapier-Crowdfunding in ganz Kanada zugeschnitten ist, den Einsatz von Wertpapier-Crowdfunding als Alternative für Start-ups und Emittenten im Frühstadium zur Kapitalbeschaffung fördern würde … Die CSA hat das Instrument vorgeschlagen [45-110] Verbesserung der Harmonisierung des Regulierungsrahmens für Wertpapier-Crowdfunding durch Start-ups und Emittenten in der Frühphase. Obwohl das Instrument wesentliche Merkmale mit dem Start-up-Crowdfunding-Rohling teilt.“

Vorgeschlagenen Änderungen

Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, deren Einhaltung den Anspruch auf eine Prospektbefreiung ermöglichen würde.

  • Obergrenze von 1 Million US-Dollar für Gelder, die innerhalb von 12 Monaten nach der Crowdfunding-Kampagne gesammelt werden
  • Anleger können jeweils 2500 US-Dollar oder auf Empfehlung eines Maklers 5000 US-Dollar kaufen
  • Schonfrist für Anleger
    • 48-Stunden-Rückgabefrist, in der gekaufte Wertpapiere storniert werden können

Lettland – FCMC

Als wir zum ersten Mal über diese Entwicklung in Lettland berichteten, sprachen wir mit dem Geschäftsführer von Fintelum, Lisa Aizupiete. Sie sprach darüber, wie Fintelum und ähnliche Unternehmen nun von diesen Veränderungen profitieren können.

"Um Startup- und Immobiliensektoren den Zugang zu besseren Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern, machen die aktuellen Änderungen des Wertpapiergesetzes Lettland zu einem attraktiveren EU-Mitgliedstaat für die Kapitalbeschaffung. Das derzeitige regulatorische Umfeld ermöglicht es Fintelum, kleine und mittlere Unternehmen zu bedienen, die innerhalb von 3 Monaten bis zu 36 Millionen Euro beschaffen, und das mit geringeren Eintrittsbarrieren auf den Kapitalmärkten. Anleger können in Fiat- oder Kryptowährungen investieren und Zugang zu fraktioniertem Eigentum an Dividendenprojekten erhalten, die Privatanlegern offen stehen. Mit Fintelum-Tokenisierungs- und Compliance-Tools können Teilbesitzer von Wertpapieren oder Hilfstoken, können über unseren Peer-to-Peer-Sekundärmarkt Beteiligungen an Projekten tauschen und so die Liquidität in typischerweise illiquiden Vermögenswerten erhöhen. Wenn Sie beispielsweise einen Teil eines Unternehmens besitzen, das entweder eine Immobilie besitzt oder ein Handelsunternehmen vertritt, können Sie diese Bruchteile digital unter bestehenden Aktionären kaufen oder verkaufen oder Sie können neue Investoren suchen, die sich für das Projekt interessieren"

Vorgeschlagenen Änderungen

Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, deren Einhaltung den Anspruch auf eine Prospektbefreiung ermöglichen würde.

  • Obergrenze von 1 Million Euro
  • Für den vereinfachten Prospekt kommen 1 bis 5 Millionen Euro in Frage
  • Obergrenze von 3 Millionen Euro für einen Zeitraum von 36 Monaten

Wachstum

Ob alle diese vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, muss noch ermittelt werden. Man kann jedoch sagen, dass es vielversprechend ist, dass die Regulierungsbehörden mit ihren Branchen wachsen.

Eine stagnierende Regulierung kann oft zu einem stagnierenden Wachstum führen. Insbesondere hat sich jedes Land dafür entschieden, die Kapitalobergrenzen für Emittenten und Anleger gleichermaßen drastisch zu erhöhen. Dies bedeutet zusammen mit geschickten Schutzmaßnahmen kein stagnierendes Wachstum.

Wir hoffen, dass diese möglichen Änderungen die Akzeptanz und den Zugang zu alternativen Mitteln zur Kapitalbeschaffung weiterhin fördern werden.

In anderen Nachrichten

In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach auf Entwicklungen rund um Crowdfunding und regulatorische Änderungen hingewiesen. Die folgenden Artikel sind einige Beispiele dafür:

Canadian Securities Administrators (CSA) behandeln Krypto-Assets innerhalb des regulatorischen Rahmens

Equity Crowdfunding in Nordamerika

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